Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
(1) Grundlage aller Leistungen, wie Dienstleistungen, Werkleistungen der INSPIRATIVE ONE (im folgenden
Inspirative genannt) sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt), welche jeweils
Vertragsbestandteil werden.
(2) Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden
nicht Vertragsinhalt, auch wenn Inspirative ihnen nicht ausdrücklich widerspricht, es sei denn, sie werden durch
die Inspirative schriftlich bestätigt. Einer Gegenbestätigung des Auftraggebers unter Hinweis auf seine
Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit vorsorglich widersprochen.
(3) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn
sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Beschreibung des Leistungsspektrums auf der Webseite von Inspirative ist unverbindlich.
(2) Das Angebot der Inspirative ist unverbindlich und freibleibend. Sollte ein Vertragsangebot durch den
Auftraggeber erfolgen, erfolgt der Vertragsschluss durch Annahme durch die Inspirative.
(3) Anfragen, Aufträge sowie Auftragsänderungen, die schriftlich, auch per Telefax, erfolgen, können nur
bearbeitet werden, wenn der Auftraggeber deutlich erkennbar und das Schreiben oder das Telefax von einer
autorisierten Person unterschrieben ist.
(4) Unklarheiten bei der Übermittlung von Schreiben etc. und deren Inhalt, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 3 Vergütung
(1) Die Vergütung für Inspirative, auch für Präsentationen, ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste oder
aus dem Kostenvoranschlag für die erbetene Leistung. Alle Preise zzgl. Mwst.. Forderungen von
Verwertungsgesellschaften, wie Gema / Gvl / Bild, Kunst, an die Künstlersozialkasse usw., gehen immer zu
Lasten des Auftraggebers.
(2) Rechnungen der Inspirative an den Auftraggeber sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein
netto fällig. Der Auftraggeber kommt mit Ablauf dieser Frist in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist Inspirative berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über
dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontüberleitungsgesetzes zu fordern. Wird ein höherer Verzugsschaden
nachgewiesen, ist Inspirative berechtigt, diesen geltend zu machen. Unabhängig davon kann Inspirative
Mahnkosten in Höhe von EUR 8,00 je Mahnung geltend machen. Der Auftraggeber trägt außerdem die
gesamten Beitreibungs- sowie etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.
(3) Das Geltendmachen eines weiteren Schadens seitens Inspirative bleibt hiervon unberührt.
(4) Bei vorzeitiger Vertragsauflösung oder Änderung hat Inspirative das Recht, die entstandenen Kosten dem
Auftraggeber zu berechnen. § 649 s. 1 BGB ist ausgeschlossen; § 649 S.3 BGB findet keine Anwendung.
(5) Sämtliche Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, gemäß den erwähnten Zahlungsmodalitäten
zahlbar.
(6) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden.
§ 4 Verzug / Rücktritt
(1) Bei Verzug, welcher nicht von Inspirative zu vertreten ist, wird Inspirative den Zeitraum, innerhalb dessen
die Dienstleistung zu Ende zu führen möglich ist, mit dem Auftraggeber vereinbaren. Der Auftraggeber ist vor
Ablauf des vereinbarten Zeitraums zur Beendigung der Dienstleistung nicht dazu berechtigt, Inspirative eine
Nachfrist mit der Androhung zu setzen, dass er nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurücktritt.
(2) Sollte Inspirative hinsichtlich einer Leistung aufgrund von Umständen, welche nicht von Inspirative zu
vertreten sind, in Verzug geraten, ist der Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§ 5 Lieferung / Mängel
(1) Inspirative haftet nicht für Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder sonstiger Rechte Dritter. Durch
Prüfung / Abnahme / Genehmigung der Entwürfe, Präsentationen etc. durch den Auftraggeber, geht die Gefahr
an den Auftraggeber über. Danach übernimmt Inspirative keine Verantwortung mehr. Ansprüche Dritter aus
Wettbewerbsrecht gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.
(2) Inspirative haftet nicht für Farbabweichungen von Proofs, etc.
(3) Inspirative ist nicht verpflichtet, Unterlagen, Präsentationen oder sonstiges Material aufzubewahren.
(4) Jedwede Haftung für Liefertermine ist ausgeschlossen. Die von Inspirative erbrachte Leistung ist
unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen. Sollten Mängel vorhanden sein, sind diese unverzüglich und in
schriftlicher Form Inspirative mitzuteilen.

§ 5 Haftung
(1) Inspirative führt alle Dienstleistungen aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse, den üblicherweise
zugänglichen Quellen und veröffentlichten Daten aus.
(2) Eine Haftung der Inspirative, gleich für welche Schäden, Mangelschäden- oder Mangelfolgeschäden ist
ausgeschlossen. Inspirative haftet weder für Schäden, noch für mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden
jedweder Art, auch nicht für Körperschäden, die sich aus einer Leistung der Inspirative, einer unrichtigen
Auskunft oder fehlerhaften Dienstleistung oder fehlerhaften Werksleistung oder der Folge dieser ergeben.
Inspirative haftet nicht für Subunternehmen, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
(3) Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen.
(4) Für Schäden, die sich infolge von höherer Gewalt oder anderer, von Inspirative nicht zu vertretenen,
Umstände ergeben, haftet Inspirative nicht. Auch für verlängerte Lieferfristen seitens der Zulieferer und sich
daraus ergebenden Verzögerungen haftet Inspirative nicht.

§ 6 Urheberrechte
(1) Die Urheber- und Leistungsschutzrechte verbleiben bei der Inspirative. Dem Auftraggeber wird lediglich ein
zeitlich, räumlich und inhaltlich begrenztes Nutzungsrecht übertragen. Ein Bearbeitungsrecht ist nicht mit
überragen. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
(2) Für eigene Präsentationen, beispielsweise im Internet, auf Broschüren, etc. behält sich die Inspirative ein
Nutzungsrecht vor.
(3) Die erteilten Auskünfte sind ausschließlich für den Eigenbedarf des Auftraggebers und ggf. dessen
Vertragspartner bestimmt.
(4) Unterlagen und Präsentationen bleiben im Eigentum der Inspirative. Präsentationen dürfen weder Dritten
zugänglich gemacht werden, noch vervielfältigt oder anderweitig verbreitet werden.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Abweichende Vereinbarungen, Änderungen, Ergänzungen oder Zusätze bedürfen ausdrücklich der
Schriftform.
(2) Die Beziehungen zwischen Inspirative und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
(3) Bei allen sich auf diesen Vertrag beziehenden Streitigkeiten zwischen Inspirative und Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich – rechtlichen Sondervermögen, sowie zwischen
Inspirative und Personen, die nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Geltungsbereich der ZPO verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt
der Klagerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand Lübeck.
(4) Sollte eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird
davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(5) Es gilt die salvatorische Klausel.

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